#4 - Tipps und Tricks für die Immobiliensuche

Shownotes

Herzlich Willkommen zu Folge 4 und heute sprechen wir über Tipps und Tricks für die Immobiliensuche.

Hartnäckigkeit & Understatement zahlt sich aus und es geht darum, wann man auf jeden Fall zum Hörer greifen sollte und was man auf keinen Fall tun sollte.

Wo findet man Immobilien, die nicht in den gängigen Portalen inseriert sind?

Exkurs: Zwangsversteigerung inkl. Bieterverfahren - das Portal für alle Bundesländer findet ihr hier.


Und zur Frage, ob man ein Haus für 1 € verkaufen darf:

Ja, man darf ein Haus für 1 € verkaufen, aber in der Praxis ist es rechtlich und steuerlich ein Sonderfall – meist wird ein solches Geschäft als gemischte Schenkung behandelt. Ein Kaufvertrag über ein Haus für 1 € ist grundsätzlich möglich, solange er notariell beurkundet wird.

  • Der Kaufpreis von 1 € liegt aber deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie. Dadurch liegt kein „normaler Kaufvertrag“ vor, sondern eine Mischung aus Kauf (1 €) und Schenkung (Differenz zum Verkehrswert).

    Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis erhoben, hier also auf 1 €. → faktisch fast nichts. Aber: Das Finanzamt prüft, ob es sich in Wahrheit (teilweise) um eine Schenkung handelt. Auf den „geschenkten Teil“ kann Schenkungssteuer anfallen. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt stark von der Verwandtschaft ab:

    - Ehepartner/Kinder haben hohe Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder).

    - Bei entfernten Verwandten oder Nichtverwandten sind die Freibeträge sehr niedrig (z. B. 20.000 €).

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